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REGELUNG BEI GEFÄHRDUNG DER SPIELDURCHFÜHRUNG

Riccardo, 01.11.2017

REGELUNG BEI GEFÄHRDUNG DER SPIELDURCHFÜHRUNG

REGELUNG BEI GEFÄHRDUNG DER SPIELDURCHFÜHRUNG WEGEN MÖGLICHER UNBESPIELBARKEIT

Nun beginnt Sie wieder, die kalte und nasse Jahreszeit. Aufgrund der Witterung und der aufkommenden winterlichen Platzverhältnisse kann es durchaus passieren das angesetzte Spiel nicht durchzuführbar sind. Aus diesem Grunde sei an dieser Stelle nochmals an die richtige Spielabsage erinnert. Unter Punkt 14 der Technischen Richtlinien des KFA Mittelthüringen steht zu diesem Thema:

Bei Gefährdung der Spieldurchführung wegen möglicher Unbespielbarkeit des Spielortes ist der für den Ort im Ansetzungsheft aufgeführte Platzbeauftragte (Punkt 40 TRL) zu verständigen (mind. 3 Stunden vor dem Spiel), welcher dann in Absprache mit dem Rechtsträger und dem Vorsitzenden des SpA / JA / dem Staffelleiter telefonisch über die weitere Vorgehensweise beraten. Eine Spielabsage nur durch den gastgebenden Verein ist NICHT ZULÄSSIG. Macht sich eine Anreise des Platzbeauftragten erforderlich, so sind diesem die Fahrkosten plus 6 € zu erstatten (vgl. TFV – Finanzordnung). Absagen des Platzbeauftragten sind bis höchstens 3 Stunden vor Spielbeginn möglich, danach entscheidet der angesetzte Schiedsrichter. Ist kein Platzbeauftragter erreichbar, so ist in jedem Fall mit dem Vorsitzenden des SpA / JA bzw. dem Staffelleiter Kontakt aufzunehmen. Die betreffenden Telefonnummern sind im Ansetzungsheft zu finden.
Die GASTVEREINE sollten jedoch in der kritischen Jahreszeit auch selber vor der Abreise beim Platzverein die Bespielbarkeit des Platzes erfragen. Spielausfälle sind telefonisch vor der Spielabsage an den Staffelleiter und umgehend im DFB-Net zu melden.

Besonders auf die Regelungen der Spielordnung des TFV § 8 Ziffer 5 (4) wird hingewiesen.

Die Daten der Platzbeauftragen sind zu finden im Amtlichen Ansetzungsheft des KFA Mittelthüringen auf Seite 29 sowie unter Punkt 40. der TRL des KFA Mittelthüringen.

Für die Nutzung von Ausweichplätzen (auch Kunstrasen- und Hartplätze) wird festgelegt, dass diese abgenommenen Spielfelder genutzt werden können, jedoch sind besonders bei der Nutzung von Kunstrasenplätzen alle am Spiel Beteiligten (Gegner, Schiedsrichter) sowie der Staffelleiter (für die Einstellung ins DFB-Net) mind. 1 Tag vorher zu informieren Gastmannschaften sind verpflichtet sich auf die Möglichkeit der Austragung eines Spieles auf einem Ausweichplatz einzustellen. Sind Sondernutzungsregelungen für die Kunstrasenplätze (u.a. Schuhwerk) erlassen, so sind die am Spiel Beteiligten ebenso zu informieren. Gleichfalls ist bei der Nutzung der Ausweichplätze auf mögliche besondere Umstände der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu achten.




Quelle:Riccardo Bartholmeß